Hertha Bonn hat Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Jugendleiter Christian Zepke  hat Holger Roggendorf, 1. Vorsitzender des FC Hertha Bonn, die gesammelten Unterschriften übergegeben, mit denen sich das Trainer- und Betreuerteam auf den Verhaltenskodex verpflichtet hat.

Christian Zepke betont: „Kinderschutz ist nicht unbedingt ein Thema, über das man gerne spricht. Aber es darf kein Tabuthema sein, und wir wollen uns der Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Kindern stellen. Am Ende schützt es auch unsere Trainer und Trainerinnen. Sie erhalten mit den Regeln eine Orientierung, wie sie sich am besten verhalten.“

„Wir brauchen uns nichts vormachen“, ergänzt Holger Roggendorf. „Natürlich wird es in der täglichen Arbeit auch immer wieder Fälle geben, die nicht eindeutig sind. Wichtig für uns ist vor allem, dass alle Verantwortlichen sensibilisiert sind und wir offen diese Themen ansprechen.“

Anfang 2019 hatte Sandra FritzJugendbildungsreferentin des Fußball-Verbandes Mittelrhein (FVM), die Trainer intern geschult. Dabei wurden auch schon erste Regeln vereinbart, die im Nachgang mit Unterstützung der Profis vom FVM ausgearbeitet und dann anschließend vom Vorstand beschlossen wurden.

Und so lauten die Verhaltensregeln für Trainer/innen und Betreuer/innen:

„Wir, das Trainer- und Betreuerteam des F.C. Hertha Bonn 1918 e.V., leben den Verhaltenskodex unseres Vereins und verpflichten uns hiermit auf die folgenden, von uns selbst erarbeiteten Verhaltensregeln im Umgang mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Wir achten das Recht der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre und üben keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, aus.

  1. Körperliche Kontakte
    Jeder nimmt körperliche Nähe anders auf. Körperkontakte dürfen das pädagogisch sinnvolle und rechtlich erlaubte Maß nicht überschreiten. Auch erlaubte körperliche Kontakte wie Gratulationen oder Trösten sind sofort einzustellen, wenn der Spieler oder die Spielerin dies nicht wünschen.

  2. 6-Augen-Prinzip
    Wir halten uns nicht alleine mit einem einzelnen Kind in geschlossenen Räumen auf. Es gilt das 6-Augen-Prinzp und wir versuchen Einzelsituationen zu vermeiden. Bei Bedarf sind Gespräche in offenen Räumlichkeiten oder im Freien umzusetzen.

  3. Duschen
    Es gibt keine Duschpflicht. Wir duschen nicht gemeinsam mit unseren Spielerinnen oder Spielern.

  4. Umgang mit Ton-, Foto- und Videomaterial
    Wir fertigen kein Bild-, Video- oder Tonmaterial von Dusch- und Umkleidesituationen an oder verbreiten es über die sozialen Medien. Wir fertigen allgemein kein Bild-, Video- oder Tonmaterial ohne Zustimmung der Kinder und der Eltern an.

  5. Pflege des Privatkontakts
    Wir bauen keine privaten Kontakte mit einzelnen Spielerinnen und Spielern auf, auch nicht über soziale Medien. Wir nehmen Kinder nicht mit in unsere Privaträume, ohne dass nicht mindestens eine zweite Person anwesend ist und die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis gegeben haben.

  6. Maßnahmen mit Übernachtung
    Wir übernachten nicht mit unseren Spielern und Spielerinnen in gemeinsamen Zimmern. Vor dem Betreten der Zimmer klopfen wir an. Wir vermeiden Situationen, in denen wir alleine mit einem Spieler oder einer Spielerin in einem Zimmer sind. Ist dies nicht zu vermeiden, lassen wir die Tür geöffnet.

  7. Konsequent handeln
    Hinsehen statt Wegsehen! Das gilt auch beim Umgang der Kinder untereinander. Bei Verdacht auf sexualisierte Handlungen greifen wir aktiv ein. Wir handeln konsequent und nehmen bei Verdachtsmomenten umgehend mit dem Vorstandmitglied für Kinderschutz Kontakt auf, um die weiteren Schritte abzustimmen.

  8. Altersgemäße Sprache
    Wir sprechen altersgemäß und respektvoll mit unseren Spielerinnen und Spielern.

  9. Messenger-Gruppen
    In Online-, Messenger-Gruppen u. ä. steht der Fußball im Vordergrund. In Sprache, Ton und Bild gehen wir respektvoll miteinander um. Kontaktaufnahmen außerhalb von Gruppen mit einzelnen Kindern und Jugendlichen sind zu unterlassen. Wir kommunizieren in der Gruppe oder mit den Erziehungsberechtigten.

  10. Heimfahrten
    Wir bringen keine Spieler und Spielerinnen alleine nach Hause, wenn das 6-Augen-Prinzip nicht eingehalten werden kann. Falls es sich doch ergibt, holen wir vorher die Zustimmung der Eltern ein.

  11. Erweitertes Führungszeugnis
    Wir verpflichten uns, alle zwei Jahre ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

  12. Schulungen
    Wir nehmen regelmäßig an den Vereinsschulungen zum Thema Kinderschutz teil.

  13. Transparenz
    Weichen wir von diesen Verhaltensregeln ab, sprechen wir dies mit mindestens einem weiteren Trainer oder Trainerin und dem für Kinderschutz zuständigen Vorstandsmitglied ab. Haben wir Fragen oder Zweifel im Umgang mit diesen Regeln, sprechen wir offen über mögliche Grenzverletzungen.“